Entspannt buchen –
kostenlose Covid-19-Stornoversicherung
Damit Sie mit gutem Gefühl Ihren geplanten Urlaub buchen können, hat Vorarlberg Tourismus für sämtliche Gäste-Buchungen in Vorarlberg mit Anreise bis 31. Oktober 2021 eine
Covid-19-Stornoversicherung abgeschlossen.
Diese Covid-19-Stornoversicherung gilt automatisch für alle bestehenden und zukünftigen Nächtigungsbuchungen in Vorarlberg mit Anreise bis 31. Oktober 2021 bei
Covid-19-Erkrankung oder behördlich angeordneter, persönlicher Quarantäne bei Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt vor
Reiseantritt.
Es ist keine Handlung Ihrerseits oder seitens des Betriebes notwendig, damit der Versicherungsschutz Gültigkeit hat. Voraussetzung ist lediglich der Nachweis von Buchungsbestätigung,
Stornorechnung inklusive Stornostaffelübersicht sowie behördliche/ärztliche Bestätigung der Erkrankung an Covid-19 oder behördlicher Quarantänebescheid für den Zeitpunkt des Reiseantritts.
Das bedeutet für Sie:
Ihr Urlaub ist sowohl im Krankheitsfall und auch bei behördlich
angeordneter, persönlicher Quarantäne bei Ihnen und Ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt versichert.
Die Covid-19-Stornoversicherung im Überblick:
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Kostenlose Covid-19-Stornoversicherung für alle Gäste-Buchungen mit Anreise bis 31. Otkober 2021 in allen Beherbergungsbetrieben in Vorarlberg, die Ortstaxe
abführen oder bei der Gemeinde registriert sind
- gilt für alle Buchungen – auch für jene, die bereits erfolgt sind
- Versicherungsfall: Covid-19-Erkrankung oder behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne der Gäste oder ihrer Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt
vor Reiseantritt
- Verhalten im Schadensfall: Versicherungsfall muss vom Gast innerhalb von 48 Stunden bzw. 2 Werktagen der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro, Hotel) und der Allianz Travel
schriftlich gemeldet werden
- Nachweis: Buchungsbestätigung, Stornorechnung inklusive Stornostaffelübersicht sowie behördliche/ärztliche Bestätigung der Erkrankung an Covid-19
oder behördlicher Quarantänebescheid für den Zeitpunkt des Reiseantritts
- Versicherungssumme: bis zu 3.000 Euro pro Gast für Nächtigung- und Verpflegungskosten (Bsp. vierköpfige Familie: bis zu 4 x 3.000 Euro = 12.000 Euro)
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Garantierte Kostenrückerstattung bei Covid-19-Erkrankung oder behördlich angeordneter, persönlicher Quarantäne unabhängig vom Verlauf der Pandemie
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Allianz Travel:
– Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
– Allgemeine Versicherungsbedingungen
geändert am 14.05.2021 (Laufzeitverlängerung bis Ende Oktober)