Aktuelle informationen
(Stand 15. November 2021)
Die Gesundheit von uns allen, die im Kleinwalsertal Urlaub machen, arbeiten und leben, steht an erster Stelle. Nachstehend haben wir für Sie zusammengefasst, welche gesetzlichen
Auflagen gelten und was Sie beachten sollten. Unter dem Motto SORGSAM | SICHER | SANFT sorgen wir alle gemeinsam für unbeschwerte Urlaubstage.
Einige wichtige Infos vorab:
- Voraussetzung für den Aufenthalt in der Urlaubsunterkunft, Restaurant- oder Hüttenbesuch (drinnen und draußen), Bergbahnnutzung ist
seit 8. November 2021 die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Dies gilt für Kinder ab 12 Jahren. Alle Infos zu den Zutrittsnachweisen finden Sie
hier.
- Generelle FFP2-Maskenpflicht überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist, z.B. im öffentlichen Verkehr und an öffentlichen Orten im Innenbereich (ab
14 Jahren, ab 6 Jahren Mund-Nasen-Schutz).
- Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, auch für den Start in die Wintersaison 21/22.
- Das Kleinwalsertal (Gemeinde Mittelberg) ist kein Risikogebiet (Ausnahme durch das deutsche Auswärtige Amt vom
12.11.2021). Weitere Informationen zur Ein-/Ausreise finden Sie hier.